Das Mietrecht ist auch in Deutschland eine ziemlich umfangreiche Angelegenheit. Das gilt sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Mieter genießen zudem ein Mieterschutzrecht und müssen deshalb nicht allen Forderungen eines Vermieters uneingeschränkt Folge leisten.

Das Mietrecht und der Mietvertrag

Das deutsche Mietrecht beinhaltet vielfältige Themen, die mit der Miete in Zusammenhang stehen. Die wichtigsten Themen dabei sind:

  • Was darf im Mietvertrag stehen?
  • Welche Betriebskosten dürfen bei der Miete maximal anfallen?
  • Wie kann eine Kündigung des Mietvertrags erfolgen?

Das deutsche Mietrecht ist in den §§ 535 bis 580 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. In diesen Gesetzen findet man alle allgemeingültigen Vorschriften für Mieter und Vermieter. Für die Miete von Wohnräumen sind die §§ 549 bis 577a des BGB wichtig. Für Personen, die eine Wohnung mieten, ist vor allem das Mietrecht für Mieter von Bedeutung.

Jeder Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der zwischen einem Vermieter und einem Mieter abgeschlossen wird. Kernpunkte des Mietvertrags sind die Bereitstellung einer entsprechenden Unterkunft für den Mieter und die Pflicht des Mieters zur Bezahlung der Miete. Der Mietvertrag regelt in erster Linie die Höhe der monatlichen Miete, die Kaution und die Kündigungsbedingungen.

Schutz der Mieter

Das deutsche Mietrecht schützt in erster Linie die Mieter vor der Willkür von Vermietern. Die Gesetze schränken dabei die Kündigungsmöglichkeiten durch den Vermieter ein und räumen dem Mieter ein Widerspruchsrecht ein. Dadurch sollen vor allem soziale Härtefälle vermieden werden. Bei unbefristeten Mietverhältnissen ist es möglich, dass der Mieter auch nach dem Ausspruch einer Kündigung in der Wohnung bleiben darf. Diese Sozialklausel ist im § 574 des BGB verankert.

Einen hohen Stellenwert haben die gesetzlichen Vorschriften vor allem bei einer Kündigung durch den Vermieter. Dieser muss gravierende Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrags geltend machen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um ausständige Mietzinszahlungen des Mieters. Aber auch eine Kündigung aufgrund einer Eigenbedarfsanmeldung durch den Vermieter ist in manchen Fällen möglich. Ein Mieter kann hingegen ohne Angabe von Gründen einen Mietvertrag vorzeitig beenden.